Eine Hyposensibilisierungsbehandlung wird durch einen Allergologen verordnet. Nur der Allergologe bzw. der allergologisch erfahrene Arzt sollte eine ärztliche Verordnung ausstellen und die Behandlung durchführen, da für die Hyposensibilisierung gute Kenntnisse über Allergie erforderlich sind. Die Behandlung dauert längere Zeit (3 bis 5 Jahre) und besteht aus mehreren Schritten.
In Österreich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten. Sowohl die für die Behandlung eingesetzten Allergenmengen als auch die Zusammensetzung der verordneten Extrakte sind individuell auf jeden einzelnen Patienten abgestimmt.
Die Allergenextrakte können über zwei Verabreichungswege gegeben werden:
Bei der subkutanen Injektion wird das Allergen im Bereich des Oberarmes subkutan (unter die Haut) injiziert. Die Injektionen sind nicht schmerzhaft, müssen jedoch zwingend durch einen allergologisch erfahrenen Arzt vorgenommen werden. Im Anschluss an die Injektion muss der Patient über mindestens 30 Minuten zur Beobachtung in der Arztpraxis bleiben.
Die sublinguale Verabreichung ist eine neuere Methode und zeigt eine gute Wirksamkeit im Vergleich mit der subkutanen Applikation. Sie kann zu Hause erfolgen und besteht in der Applikation von Tropfen der Allergenlösung(en) jeweils morgens auf nüchternen Magen direkt unter die Zunge. Dort wird die Lösung für zwei Minuten belassen und danach abgeschluckt.